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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 3864; IMRRS 2018, 1497
Mit Beitrag
Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Keine zusätzliche Fristsetzung zum Auszug nach einem Räumungsvergleich erforderlich!
BGH, Beschluss vom 17.10.2018 - I ZB 13/18
1. Schließen die Parteien einen Räumungsvergleich ist nach Ablauf des Räumungstermins eine weitere Fristsetzung nicht erforderlich.
2. Zwangsvollstreckungskosten nach Ablauf der Räumungsfrist stellen daher gem. § 788 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 ZPO notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung dar und sind vom Räumungsschuldner zu erstatten und gegen ihn festzusetzen.