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IBRRS 2018, 3895
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Nur ein lebensfähiger Betrieb erhält eine Baugenehmigung im Außenbereich!
VGH Bayern, Beschluss vom 07.11.2018 - 9 ZB 15.679
1. Die Baugenehmigung für ein Bauvorhaben im Außenbereich, das einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen soll, setzt die Gewinnerzielungsabsicht der Inhaber voraus.
2. Im Fall der Neugründung eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebs muss die Gewinnerzielungsabsicht besonders sorgfältig geprüft werden.
3. In einem gerichtlichen Verfahren tragen die angehenden Landwirte die Beweislast dafür. Zum Nachweis kann das Attest einer fachkundigen Stelle vorgelegt werden.
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