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IBRRS 2018, 4061
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
"Schwarzplaner" geht leer aus!
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.01.2016 - 19 U 2/14
1. Ein Architekt hat insgesamt keinen Anspruch auf Zahlung von Architektenhonorar, wenn er mit dem Bauherrn vereinbart hat, dass ein Teil des Honorars "schwarz" gezahlt werden soll.
2. Ist ein Architektenvertrag aufgrund einer Schwarzgeldabrede nichtig, stehen dem Architekten für erbrachte Leistungen gegen den Besteller weder ein Aufwendungsersatzanspruch nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag noch ein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Wertersatz zu.
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