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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 4065; IMRRS 2018, 1486; IVRRS 2018, 0615
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Prozessuales
Anfechtungsklagen verschiedener Eigentümer sind zu verbinden!
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.12.2018 - 2-13 S 150/17
1. Anfechtungsklagen verschiedener Eigentümer gegen Beschlüsse einer Versammlung sind nicht als Widerklagen zu behandeln, sondern gem. § 47 WEG insoweit zu verbinden, wie diese sich gegen den gleichen Beschluss richten.*)
2. Ein Teilurteil nur über die Anfechtungsklage eines Klägers ist unzulässig.*)
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