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OLG Koblenz, Urteil vom 29.11.2018 - 1 U 679/18
1. Im Regelfall muss der Kläger bei einem Nacherfüllungsverlangen (bei Mangel einer Kaufsache) nicht eigeninitiativ und explizit die Möglichkeit der Überprüfung des Mangels anbieten.*)
2. Nicht entschieden ist die Beantwortung der Frage, ob nach der BGH-Entscheidung zum ausgeschlossenen Ersatz fiktiver Mangelbeseitigungskosten im Werkvertragsrecht (BGH, IBR 2018, 196) dieser dort festgelegte Ausschluss auch im Kaufrecht Anwendung unter dem Gesichtspunkt eines Bereicherungsverbots für den Geschädigten findet.*)
3. Bietet der Auto-Hersteller eine kostenfreie, vollständige und zumutbare Mangelbeseitigung an, so kann der Käufer wegen seiner Schadensminderungspflicht im Regelfall nicht Gewährleistungsrechte gegenüber seinem Verkäufer durchsetzen.*)
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