Urteilssuche
ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Kostenloses Probeabo![OK](/bilder/icons/btn_right_16x16.gif)
![OK](/bilder/icons/btn_right_16x16.gif)
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2019, 0048; IMRRS 2019, 0030
Wohnungseigentum
Volltext
Mit Beitrag
![Wohnungseigentum Wohnungseigentum](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
E-Mail-Adressen sind Verschlusssache!
LG Düsseldorf, Urteil vom 04.10.2018 - 25 S 22/18
1. Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer Liste mit den E-Mail-Adressen der übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber der Verwaltung.
2. Zwar ist der Verwalter gegenüber den Wohnungseigentümern und dem Verband gehalten, eine "Eigentümerliste" - mit Namen und Anschrift - zu führen und gegebenenfalls zu übergeben, hierunter fallen jedoch keine E-Mail-Adressen.
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)