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IBRRS 2019, 0118; IMRRS 2019, 0067; IVRRS 2019, 0027
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Pauschalhonorarvereinbarung formunwirksam: Architekt kann nach Mindestsätzen abrechnen!
OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.11.2018 - 13 U 258/17
1. Erkennen Bauherr und Architekt nicht, dass die zwischen ihnen mündlich getroffene Pauschalhonorarvereinbarung formunwirksam ist, ist die Geltendmachung des restlichen Honoraranspruchs auf Basis der Mindestsätze der HOAI nicht treuwidrig.
2. Es liegt eine gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das verfahrensrechtliche Willkürverbot verstoßende Überraschungsentscheidung vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützt, den beide Parteien im ersten Rechtszug für unerheblich gehalten haben.*)
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