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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2019, 0216
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
GmbH betreibt baulich ungenehmigte Nutzung: Haftet auch der Geschäftsführer?
VG Darmstadt, Beschluss vom 21.12.2018 - 7 L 850/18
Die persönliche Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH, die eine nicht genehmigte bauliche Nutzung betreibt, setzt einen persönlichen Verursachungsbeitrag voraus, der über die bloße Tätigkeit als Geschäftsführer hinausreichen muss. Kommen mehrere Verantwortliche für eine baurechtswidrige Nutzung in Betracht, muss deutlich werden, nach welchen Kriterien die Störerauswahl getroffen wurde.*)
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