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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2019, 0504; IMRRS 2019, 0180
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Rechnungslegung ist mehr als Jahresabrechnungen übergeben
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 01.11.2018 - 2-13 S 114/17
1. Ein Klageantrag dahingehend, dass der ehemalige Verwalter sämtliche Unterlagen herauszugeben habe, ist nicht vollstreckungsfähig und daher unzulässig. Die herauszugebenden Gegenstände sind vielmehr konkret zu bezeichnen, was ggf. ein Vorgehen im Wege der Stufenklage erforderlich macht.*)
2. Der Anspruch auf Rechnungslegung (§ 28 Abs. 4 WEG) kann i.d.R. nicht alleine mit den Jahresabrechnungen erfüllt werden, sondern geht darüber hinaus.*)
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