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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2019, 0637; IMRRS 2019, 0238; IVRRS 2019, 0099
Sachverständige
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Weitere gutachterliche Tätigkeit angefragt: Keine Besorgnis der Befangenheit!
OLG Köln, Beschluss vom 09.08.2017 - 11 W 44/17
Fragt ein Sachverständiger bei einer Prozesspartei wegen einer in losem Zusammenhang mit der anderen Partei stehenden, anderweitigen gutachterlichen Tätigkeit an, ob hierin ein Grund für die Besorgnis der Befangenheit seiner Person gesehen wird, führt diese Anfrage als solche noch nicht zur Besorgnis der Befangenheit.
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