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IBRRS 2019, 0935
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Erweiterung verändert Bestand: Abstandsflächen müssen neu berechnet werden!
OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.02.2019 - 2 B 5.16
1. Wird durch eine Erweiterung zugleich der Bestand der vorhandenen baulichen Anlage verändert, ist die Frage, ob Abstandsflächen einzuhalten sind, für das gesamte Gebäude neu aufgeworfen.
2. Es lässt sich weder abstrakt–generell noch mathematisch–prozentual bestimmen, ob zwei grenzständig errichtete Baukörper ein Doppelhaus bilden. Es bedarf vielmehr der Würdigung des Einzelfalls unter Beachtung quantitativer und qualitativer Gesichtspunkte.
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