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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2019, 1066
Mit Beitrag
Bauvertrag
Vertragsstrafe auf Zwischenfristen: Regelung zur Anrechnung erforderlich!
LG Meiningen, Urteil vom 14.03.2019 - 1 O 553/18
1. Enthält die Vertragsstrafenregelung für den Fall, dass lediglich Zwischenfristen nicht eingehalten werden, die Vollendungsfrist aber gewahrt wird, keine Regelung zur Anrechnung, liegt ein Verstoß gegen das "Kumulationsverbot" vor.
2. Eine Vertragsstrafenregelung verstößt gegen das Transparenzgebot, wenn die Verwirkung der Vertragsstrafe zwar an ein Datum anknüpft, sich aus den Vertragsunterlagen diesbezüglich jedoch zwei verschiedene Zeitpunkte im Bauablauf ergeben.
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