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IBRRS 2019, 1546
Mit Beitrag
Bauvertrag
Wer Steuern "sparen" will, geht am Ende leer aus!
OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.01.2017 - 10 U 109/16
Bietet der Unternehmer seine Leistungen durch die Vermeidung von Umsatz- und Einkommensteuer günstiger an und erklärt der dies erkennende Besteller sich dazu bereit, einen wesentlichen Teil der Zahlungen bar zu leisten, liegt eine Schwarzgeldabrede vor, so dass dem Unternehmer weder ein vertraglicher Vergütungsanspruch für erbrachte Bauleistungen noch ein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Wertersatz zusteht (BGH, IBR 2014, 327).
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