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IBRRS 2019, 1882; IMRRS 2019, 0696
Mit Beitrag
Wohnraummiete
Mieterseitige Einbauten bleiben nur im laufenden Mietverhältniss unberücksichtigt
LG Berlin, Beschluss vom 27.02.2019 - 64 S 150/18
Eine vom Mieter geschaffene Ausstattung der Mietsache bleibt bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete grundsätzlich auf Dauer unberücksichtigt. Das gilt jedoch nur für die Dauer des Mietverhältnisses desjenigen Mieters, der die Einrichtung einbringt.
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