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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2019, 1947
Mit Beitrag
ARGE
Zahlung als laufende Ausgabe: Durchsetzungssperre greift nicht!
OLG Hamm, Urteil vom 07.06.2019 - 12 U 101/18
1. Der vertragliche zeitweilige Verzicht der Gesellschafter einer Dach-ARGE auf jedwede gerichtliche Geltendmachung strittiger Forderungen gegen die ARGE wirkt für bereits entstandene Forderungen des Gesellschafters grundsätzlich auch dann fort, wenn dieser als Gesellschafter der Dach-ARGE ausscheidet.*)
2. Der Geltendmachung einer Werklohnforderung des Nachunternehmer-Gesellschafters einer Dach-ARGE steht eine sogenannte Durchsetzungssperre nicht entgegen, wenn die Zahlung dieser Nachunternehmer-Rechnungen nach dem Dach-ARGE-Vertrag zu den laufenden Ausgaben der ARGE gehören soll.*)