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IBRRS 2019, 1966
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Außentreppen sind abstandsrechtlich privilegiert!
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 04.06.2019 - 1 ME 75/19
1. Als „Hauseingang“ ist nicht nur der Haupteingang eines Gebäudes, sondern jeder Bauteil anzusehen, der – wie hier die Außentreppe – den Zugang zum Gebäudeinneren vermittelt.
2. Außerdem genießt eine Außentreppe jedenfalls als „anderes vortretendes Gebäudeteil“ die Privilegierung gem. § 5 Abs. 3 Nr. 2 NBauO.
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