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IBRRS 2019, 2040; IMRRS 2019, 0751; IVRRS 2019, 0289
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Prozessuales
Streitwertberechnung Jahresabrechnung: Additionsmethode ja, nein, vielleicht!?
OLG Hamm, Beschluss vom 26.02.2019 - 15 W 388/18
1. Der Streitwert bei der Anfechtung einer Jahresabrechnung beträgt 50% des Nennbetrags der Jahresabrechnung.
2. Eine Hinzuziehung des auf die klagenden Wohnungseigentümer entfallenden Einzelbetrags scheidet aus (Additionsmethode).
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