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IBRRS 2019, 2417; IMRRS 2019, 0896
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Immobilien
Stromlieferung: Verjährungsbeginn der Vergütung erst nach Abrechung
BGH, Urteil vom 17.07.2019 - VIII ZR 224/18
Der Beginn der Verjährung einer Vergütungsforderung des Stromlieferanten in der Grundversorgung setzt die Fälligkeit seiner Forderung gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 StromGVV und somit die Erteilung einer Abrechnung voraus. Dies gilt auch dann, wenn der Versorger nicht innerhalb der in § 40 Abs. 4 EnWG bestimmten Fristen abgerechnet hat.*)
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