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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2019, 2565
Mit Beitrag
Bauvertrag
Angeordnete Beschleunigungsmaßnahmen werden nicht im Stundenlohn vergütet!
OLG Dresden, Urteil vom 07.02.2017 - 9 U 1253/16
Führt der Auftragnehmer auf eine entsprechende Anweisung des Auftraggebers hin Beschleunigungsmaßnahmen aus, kann er den dadurch entstandenen Aufwand jedenfalls dann nicht im Stundenlohn abrechnen, wenn keine Stundenlohnvereinbarung getroffen wurde und ihm bekannt ist, dass der Auftraggeber grundsätzlich keine Abrechnung auf Stundenlohnbasis akzeptiert.
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