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IBRRS 2019, 2715
Mit Beitrag
Bausicherheiten
Entfällt der Verfügungsgrund nach eineinhalb Jahren?
OLG Frankfurt, Urteil vom 19.08.2019 - 21 U 11/19
1. Vergehen zwischen einer berechtigten Arbeitseinstellung nach § 648a BGB und dem Antrag auf Eintragung einer Vormerkung für eine Sicherungshypothek eineinhalb Jahre, lässt dies den Verfügungsgrund nicht entfallen.
2. Erfolgt mit der Replik in zweiter Instanz ein grundlegend neuer Sachvortrag mit neuen Beweisangeboten, ist dies verspätet.
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