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IBRRS 2019, 2732
Mit Beitrag
Werkvertragsrecht
Warten heißt nicht inspizieren!
KG, Urteil vom 25.06.2019 - 7 U 150/18
1. Wird der Auftragnehmer mit einer als "Wartungsvertrag" bezeichneten Vereinbarung mit der Erbringung der im Leistungsprogramm für die Wartung von technischen Ausrüstungen in Gebäuden der VDMA 24186 beschriebenen Leistungen beauftragt, schuldet er lediglich Wartungsarbeiten, nicht aber Inspektionsleistungen nach VDMA 24176 und DIN 31051.
2. Wird der Auftragnehmer auf der Grundlage von zwei selbstständigen Verträge mit dem Bau- und der Wartung haustechnischer Anlagen und Geräte beauftragt, verjähren Mängelansprüche des Auftraggebers wegen Bau- und Wartungsmängeln ebenfalls selbstständig.
3. Einem Unternehmer muss der Text der VOB/B nicht übergeben werden, um wirksam in den Vertrag einbezogen zu werden.
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