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IBRRS 2019, 2812
Mit Beitrag
Bauvertrag
Wer mit Torflinsen rechnen muss, bekommt kein Geld bei einer Bohrlochhavarie!
OLG Frankfurt, Urteil vom 19.08.2019 - 13 U 249/17
Kosten für Mehrarbeiten nach § 2 Abs. 5 VOB/B infolge des Auftretens einer sog. Torflinse können nicht verlangt werden, wenn allgemein bekannt ist, dass sich Torf im Boden des Baugebiets befindet und schon der Name des Gebiets auf das Vorhandensein von Torf hindeutet (hier: Hessisches Ried).*)
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