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IBRRS 2019, 3100
Mit Beitrag
Bauvertrag
Allgemeine Geschäftsbedingung trotz handschriftlicher Zusätze?
OLG Celle, Urteil vom 02.10.2019 - 14 U 94/19
Handschriftliche Zusätze (hier: Prozentsätze für Einbehalte), die in vorformulierte Vertragsmuster eingetragen werden, ändern jedenfalls dann nichts an der Einordnung der davon betroffenen Klausel als Allgemeine Geschäftsbedingung, wenn sie auf den Vertragsinhalt und die gegenseitigen Pflichten keinen wesentlichen Einfluss haben (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 11.07.2019 - VII ZR 266/17, IBRRS 2019, 2395).*)
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