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IBRRS 2019, 3191; IMRRS 2019, 1203
Gewerberaummiete
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Mieter darf weiteres Grundstück mitbenutzen: Erwerber tritt nicht in Mietvertrag ein
BGH, Urteil vom 04.09.2019 - XII ZR 52/18
Ist dem Mieter gestattet, ein im Eigentum des Vermieters stehendes weiteres Grundstück zu benutzen, das nicht Gegenstand des Mietvertrags ist, tritt bei einer späteren Veräußerung dieses Grundstücks der Erwerber nicht gemäß § 566 Abs. 1 BGB in den Mietvertrag ein.*)