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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2019, 3316
Mit Beitrag
Bauvertrag
Abnahme trotz fehlender Restleistungen?
OLG München, Beschluss vom 23.02.2017 - 27 U 3351/16 Bau
1. Eine Abnahme kann auch dann erfolgen, wenn das Werk noch nicht vollständig erbracht ist. Es kommt darauf an, ob die erbrachte Leistung nach den gesamten Umständen als im Wesentlichen vertragsgerecht angesehen wird.
2. In besonderen Einzelfällen (hier: Baustelle in Kanada und bereits gebuchter Rückflug nach Deutschland) kann eine Abnahme auch dann erfolgen, wenn "elementare Leistungen" fehlen und der Auftraggeber gleichwohl erklärt, dass "soweit alles wunderbar sei".
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