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IBRRS 2019, 3389
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Voraussetzungen eines Verrechnungsvertrags?
LG Düsseldorf, Urteil vom 16.10.2019 - 41 O 35/18
1. Im Gegensatz zu einer einseitigen Aufrechnungserklärung handelt es sich bei einem Aufrechnungsvertrag - auch Verrechnungsvertrag genannt - um eine vertragliche Vereinbarung über die Aufrechnung zweier Forderungen.
2. Zu den Voraussetzungen gehören die gegenläufigen Forderungen, die tatsächlich bestehen müssen, und deren Gleichartigkeit.
3. Das Vorliegen einer Aufrechnungslage dagegen ist keine Voraussetzung des Verrechnungsvertrags.
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