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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2019, 3484; IMRRS 2019, 1309; IVRRS 2019, 0511
Mit Beitrag
Zwangsvollstreckung
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben ....
OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.07.2019 - 13 U 20/18
Unterlässt es ein Vollstreckungsschuldner im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage Einwendungen vorzutragen, obwohl ihm dies objektiv möglich ist, so ist er mit diesen Einwendungen auch bei der späteren gerichtlichen Geltendmachung von Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüchen entsprechend den Rechtsgedanken der §§ 767 Abs. 2 ZPO und 767 Abs. 3 ZPO präkludiert.*)
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