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IBRRS 2020, 0710
Mit Beitrag
Bausicherheiten
Auftragnehmer muss Bürgschaft über 10 % der Brutto-Auftragssumme stellen!
OLG Stuttgart, Urteil vom 17.01.2017 - 10 U 81/16
1. Das AGB-Recht stellt auch im unternehmerischen Rechtsverkehr zwingendes Recht dar. Der Vereinbarung, dass man sich auf entsprechende (Sicherungs-)Abreden individualvertraglich verständigt hat, kommt deshalb keine rechtserhebliche Bedeutung zu.
2. Eine vom Auftraggeber vorformulierte Klausel, wonach der Auftragnehmer eine unbefristete Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Brutto-Auftragssumme zu stellen hat, ist wirksam. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber vorsteuerabzugsberechtigt ist.
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