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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 0647
Mit Beitrag
Werkvertragsrecht
Nicht jeder (Wartungs-)Fehler rächt sich!
OLG Bamberg, Beschluss vom 08.11.2018 - 1 U 80/18
Die Haftung eines Nachunternehmers für einen Wasserschaden aufgrund eines Wartungsfehlers setzt voraus, dass der Fehler für den Schaden ursächlich geworden ist. Daran fehlt es, wenn der Hauptunternehmer den Fehler des Nachunternehmers im Rahmen eines weiteren Wartungstermins nicht bemerkt hat, obwohl er ihn hätte bemerken müssen.
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