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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 0480; IMRRS 2020, 0173; IVRRS 2020, 0095
Mit Beitrag
Prozessuales
Ausschließlicher Gerichtsstand für Wohnraummietsachen auch bei Anmietung einer Ferienwohnung?
BayObLG, Beschluss vom 09.01.2020 - 1 AR 137/19
1. Eine ausschließliche Zuständigkeit nach § 29a ZPO besteht für die Anmietung einer Ferienwohnung nicht.
2. Da umstritten ist, ob ein einheitlicher Erfüllungsort am Beherbergungsort auch dann gegeben ist, wenn - wie hier - der Gast die gebuchte Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, ist ein Verweisungsbeschluss an den Wohnort des Gastes nicht willkürlich.
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