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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 0541; VPRRS 2020, 0069
Mit Beitrag
Vergabe
Auftraggeber muss keine Wettbewerbsvorteile "ausgleichen"!
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.05.2019 - 2 VK LSA 27/18
1. Ein Bieter kann nicht verlangen, dass sich der Auftraggeber bei der Festlegung des Beschaffungsbedarfs an seinen Bedürfnissen orientiert.
2. Der Auftraggeber ist weder berechtigt noch verpflichtet, bestehende Wettbewerbsvorteile oder -nachteile potentieller Bieter durch die Gestaltung der Vergabeunterlagen "auszugleichen".
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