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IBRRS 2020, 0563; IMRRS 2020, 0205; IVRRS 2020, 0133
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Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Nach Unzulänglichkeitsanzeige fällige Wohngeldforderung ist Neumasseverbindlichkeit!
LG Berlin, Beschluss vom 02.08.2019 - 53 T 3/19 WEG
1. Nach der Masseunzulänglichkeitsanzeige fällige Wohngeldforderungen sind Neumasseverbindlichkeiten, auf die sich die Masseunzulänglichkeitsanzeige inhaltlich nicht erstreckt.
2. Neumasseforderungen können danach grundsätzlich im Wege der Leistungsklage geltend gemacht werden.
3. Die Leistungsklage ist bzw. wird aber unzulässig, wenn der Insolvenzverwalter im Urteilsverfahren gegenüber den Neugläubigern die erneute bzw. andauernde Masseunzulänglichkeit darlegt und ggf. nachweist. In diesem Falle bleibt auch dem Neugläubiger allein die Möglichkeit der Feststellungsklage.
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