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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 0678; IMRRS 2020, 0252; IVRRS 2020, 0102
Mit Beitrag
Zwangsversteigerung
Leistungssuchende können auf Teilungsversteigerung verwiesen werden
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.12.2019 - L 18 AS 2213/19
1. Wer Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen will, hat zuvor Vermögensgegenstände, sofern verwertbar, einzusetzen.
2. Ist der Vermögensgegenstand ein Erbteil, in dem ein Grundstück vorhanden ist, ist dem Hilfesuchenden zuzumuten, die Teilungsversteigerung gegen den zur Auflösung der Gemeinschaft unwilligen Miterben zu betreiben.
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