Urteilssuche
ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Kostenloses Probeabo
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 0685
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Bedarfsgerechte Garagen und Stellplätze muss der Nachbar hinnehmen!
VG Cottbus, Beschluss vom 14.02.2020 - 3 L 585/19
1. Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche können ausnahmsweise drittschützend sein, wenn der Plangeber die Planbetroffenen mit diesen Festsetzungen in ein wechselseitiges nachbarliches Austauschverhältnis einbinden wollte.*)
2. Garagen und Stellplätze, deren Zahl dem durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf entspricht, rufen grundsätzlich keine unzumutbaren Lärmeinwirkungen hervor.*)
3. Die TA Lärm findet bei der Beurteilung von Immissionen, die von Stellplätzen eines zugelassenen Wohnvorhabens ausgehen, grundsätzlich keine Anwendung.*)
Volltext