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IBRRS 2020, 0862; IMRRS 2020, 0346
Mit Beitrag
Gewerberaummiete
Formularmäßiger Minderungsausschluss im Gewerberaummietrecht ist zulässig
OLG Brandenburg, Urteil vom 04.02.2020 - 3 U 34/19
Die Klausel in einem Gewerbemietvertrag
"Der Mieter ist nicht berechtigt, die Miete zu mindern. Das Recht des Mieters, dadurch zu viel gezahlte Miete nach Bereicherungsrecht vom Vermieter zurück zu fordern, bleibt davon unberührt. Mieter ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen des Vermieters aus diesem Vertrag mit Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, die Gegenforderung oder das Zurückbehaltungsrecht wären rechtskräftig festgestellt oder nach Grund und Höhe unbestritten."
hält sowohl im Hinblick auf den Minderungsausschluss als auch das Zurückbehaltungsrecht und den Gewährleistungsausschluss einer Inhaltskontrolle stand.
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