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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 1015; IMRRS 2020, 0420
Immobilien
Mit Beitrag
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Was nicht im Kaufvertrag steht, ist auch nicht vereinbart!
OLG Dresden, Beschluss vom 17.03.2020 - 4 U 2183/19
1. Die Angabe in einem Maklerexposé, ein Gebäude sei "mit wenigen Handgriffen bereit, neue Besitzer zu beherbergen" stellt keine Beschaffenheitsgarantie bezüglich der Wohn- und Sanierungsstandards dar.*)
2. Enthält der notarielle Kaufvertrag keine Angaben zur geschuldeten Beschaffenheit eines Grundstücks, kann der Käufer nicht davon ausgehen, dass der Verkäufer eine solche mit ihm vereinbaren wollte.*)