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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 1068; IMRRS 2020, 0435; IVRRS 2020, 0183
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Prozessuales
Unterstützte Hauptpartei geht leer aus: Keine Kostenerstattung für den Streithelfer!
LG Karlsruhe, Beschluss vom 26.11.2019 - 21 OH 2/17
1. Der Kostenerstattungsanspruch eines Streithelfers ist inhaltsgleich mit der von ihm unterstützten Hauptpartei (Grundsatz der Kostenparallelität).
2. Steht der unterstützten Hauptpartei nach einem Vergleich gegen ihren Verfahrensgegner kein Kostenerstattungsanspruch zu, geht auch der unterstützende Streithelfer leer aus.
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