Urteilssuche
ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Kostenloses Probeabo![OK](/bilder/icons/btn_right_16x16.gif)
![OK](/bilder/icons/btn_right_16x16.gif)
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 1166
Bauvertrag
Volltext
Mit Beitrag
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
Wartung macht Mängelbeseitigung nicht unverhältnismäßig!
OLG München, Urteil vom 17.10.2018 - 27 U 1156/18 Bau
1. Der Umstand, dass die Leistung (hier: Dachabdichtungarbeiten) nach Durchführung der Mängelbeseitigung regelmäßig (hier: alle fünf bis zehn Jahre) gewartet werden muss, macht die Mängelbeseitigung nicht unverhältnismäßig.
2. Wartung heißt nicht, dass die Mängelbeseitigung turnusgemäß vollständig wiederholt werden muss. Wartung bedeutet zunächst lediglich eine - vielfach auf optische Sichtkontrolle beschränkte - Nachschau, ob die Mängelbeseitigungsmaßnahme nach wie vor ihren Zweck erfüllt.
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)