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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 1167; IMRRS 2020, 0484
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Bei Dachsanierung doch keine drei Vergleichsangebote?
AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 15.04.2020 - 539 C 16/18
1. Wenn die Beschlussvarianten zum TOP "Dachsanierung" so festgezurrt wurden, dass andere Anbieter keine Chance mehr hatten, auf genau dieser Eigentümerversammlung zum Zuge zu kommen, ist dies wegen der Möglichkeit eines Negativbeschlusses unschädlich, wenn eine Vorauswahl durch den Beirat und den Verwalter erfolgt und ein Preisspiegel von den Architekten erstellt worden war.*)
2. Gegen das apodiktische Erfordernis von mindestens drei Vergleichsangeboten spricht schon, dass die Wohnungseigentümer - auch nach Einholung der Vergleichsangebote - nicht verpflichtet sind, das billigste oder günstige Angebot - wie man es bei einer Ausschreibung kennt - anzunehmen und zu realisieren.*)
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