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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 1231; IMRRS 2020, 0523
Wohnraummiete
Schonfristzahlung auch bei ordentlicher Kündigung zu berücksichtigen!
LG Berlin, Urteil vom 30.03.2020 - 66 S 293/19
Bei Anwendung der allgemeinen Auslegungsgrundsätze erweist sich für die ordentliche Kündigung die (unmittelbare) Anwendung des in § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB enthaltenen Normbefehls als gerechtfertigt: Einer (bloßen) Analogie bedarf es nicht (gegen BGH, Urteil vom 10.10.2012 - VIII ZR 107/12, Rz. 28, IMRRS 2012, 3023).
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