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IBRRS 2020, 1411; IMRRS 2020, 0617
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Auch ein Mieter kann Vertreter des Eigentümers sein
LG Hamburg, Urteil vom 15.01.2020 - 318 S 59/19
1. Die Eigentümer einer Wohnung können sich durch ihren Mieter in wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten vertreten lassen.
2. Dies zumindest dann, wenn zwischen dem Wohnort der Eigentümer und der Wohnungseigentumsanlage eine große Distanz liegt.
3. Die Verwaltung darf mit dem bevollmächtigten Mieter auch über dessen beruflichen E-Mail-Account kommunizieren.
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