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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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OLG Celle, Urteil vom 15.06.2017 - 5 U 92/16
1. Rät ein Architekt oder Ingenieur dem Auftraggeber zu einer Sanierung, obwohl die hiermit verbundenen Kosten in keinem wirtschaftlich vernünftigen Verhältnis zur verbleibenden (Rest-)Nutzungszeit im Vergleich zu einem Neubau stehen, hat er seinen Vertrag schlecht erfüllt und ist zum Schadensersatz verpflichtet.
2. Erteilt der Auftraggeber einem Unternehmen nach öffentlicher Ausschreibung den Auftrag zur Durchführung der Sanierungsarbeiten, obwohl dessen Angebot deutlich über der Kostenschätzung des Architekten bzw. Ingenieurs liegt, wird der Zurechnungszusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden unterbrochen, so dass der Auftraggeber keinen Anspruch auf Erstattung der weitergehenden Kosten hat.
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