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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 1546; IMRRS 2020, 0677
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Wohnraummiete
Duldungsurteil missachtet: Vermieter kann sofort fristlos kündigen!
LG Karlsruhe, Beschluss vom 28.05.2020 - 9 S 194/17
1. Die Missachtung eines rechtskräftigen Duldungsurteils zu Gunsten des Vermieters durch den Mieter stellt einen wichtigen Grund i.S.v. § 543 BGB dar.
2. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es in einem solchen Fall nicht. Denn wenn sich der Mieter selbst über ein rechtskräftiges Urteil hinwegsetzt, wäre das Verlangen nach einer Abmahnung unnötige Förmelei.
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