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IBRRS 2020, 1953
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Bauliche Ästhetik begründet keinen Gebietswahrungsanspruch!
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.07.2020 - 10 A 1241/20
1. Die fehlende Beteiligung des Nachbarn allein begründet keinen Anspruch auf Aufhebung einer Baugenehmigung. Hierfür bedarf es einer materiellen Rechtsverletzung.
2. Eine "überwiegend villenartige Bebauung" begründet keinen Gebietswahrungsanspruch. Auf die Aspekte der baulichen Ästhetik kommt es nicht an.
3. Aus dem Umstand, dass das Wohnhaus des Nachbarn (hier: vom Tal aus gesehen) von dem genehmigten Bauvorhaben verdeckt wird, ergibt sich keine erdrückende Wirkung.
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