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IBRRS 2020, 2012
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Zeitpunkt des Vorteilsausgleichs?
OLG Hamburg, Urteil vom 03.12.2019 - 4 U 129/18
1. Wird ein Architekt mit der Sanierung einer Holzbalkendecke beauftragt, hat er die Sanierung so planen, dass die einschlägigen Anforderungen an den Luft- und Trittschallschutz eingehalten werden.
2. Sowieso-Kosten sind solche Kosten, die von vorneherein angefallen wären, wenn der Architekt mangelfrei geplant hätte.
3. Muss der Auftraggeber aufgrund eines Planungsmangels die von ihm verkaufte Wohnung zurück erwerben, kommt es für den Zeitpunkt des Vorteilsausgleichs auf den Zeitpunkt der Rückabwicklung des Kaufvertrags an.
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