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IBRRS 2020, 2280
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Bauvertrag
Auftraggeber ist informiert: Kein Bedenkenhinweis erforderlich!
OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.11.2017 - 9 U 181/15
Der mit der Installation einer Beleuchtungsanlage beauftragte Auftragnehmer ist nicht dazu verpflichtet, den Auftraggeber auf eine Verschlechterung der Lichtverhältnisse hinzuweisen, wenn die Anzahl der Beleuchtungskörper auf Veranlassung des Auftraggebers reduziert wird und ihm bekannt ist, dass bereits mit der ursprünglich vorgesehenen Leuchtkörperanzahl die erforderliche Beleuchtungsstärke nicht erzielt werden konnte.
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