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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 2293; IMRRS 2020, 0963
Mit Beitrag
Wohnraummiete
Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig!
AG Berlin-Mitte, Beschluss vom 18.05.2020 - 113 C 5055/19
1. Mängel sind für die Einordnung im Mietspiegel nicht relevant.
2. Es kommt nicht auf den Zugang des Mieterhöhungsverlangens vor dem Stichtag des MietenWoG Bln an, sondern auf die Abgabe beider Willenserklärungen (entgegen BGH, IMR 2020, 273).
3. § 3 MietenWoG Bln ist verfassungswidrig. Die Kompetenz "Wohnungswesen" kann nicht als Kompetenzgrundlage herangezogen werden.
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