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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 2308
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Fassade marode: Eigentümer muss Standsicherheit durch Gutachten nachweisen!
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.07.2020 - 2 A 2321/19
Werden durch objektive Anhaltspunkte konkrete Zweifel an der Standsicherheit einer baulichen Anlage begründet, kann die zuständige Bauaufsichtsbehörde gegenüber dem Verantwortlichen aufgeben, durch einen Sachverständigen nachweisen zu lassen, dass eine Standsicherheit noch gegeben ist.
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