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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBRRS 2020, 2322; IMRRS 2020, 0975
Mit Beitrag
Nachbarrecht
Anbindung an öffentlichen Weg fehlt: Muss Nachbar Notwegerecht dulden?
OLG Rostock, Urteil vom 11.06.2020 - 3 U 24/19
1. Aus einer Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB lässt sich kein zivilrechtlicher Anspruch des Nachbarn ableiten. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB wird nämlich nur eine Fläche für ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt und nicht das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht selbst.*)
2. Bebaut der Eigentümer eines gefangenen Grundstückes ein an dieses angrenzendes, ebenfalls in seinem Eigentum stehendes Grundstück, liegt hierin keine Willkür i.S.d. § 918 BGB.*)
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