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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 2347; IMRRS 2020, 0990
Mit Beitrag
Allgemeines Zivilrecht
Rechtsfolgen nach Widerruf eines Fernabsatz-Immobiliendarlehensvertrags
EuGH, Urteil vom 04.06.2020 - Rs. C-301/18
Art. 7 Abs. 4 Richtlinie 2002/65/EG ist dahin auszulegen, dass ein Verbraucher, der sein Widerrufsrecht in Bezug auf einen im Fernabsatz mit einem Anbieter geschlossenen Darlehensvertrag ausübt, von dem Anbieter vorbehaltlich der Beträge, die er selbst unter den in Art. 7 Abs. 1 und 3 dieser Richtlinie genannten Bedingungen an ihn zahlen muss, die Erstattung der zur Erfüllung des Vertrags gezahlten Tilgungs- und Zinsbeträge verlangen kann, nicht aber Nutzungsersatz auf diese Beträge.*)